Gasprüfung
Caravanhandel Hag



Caravanhandel J. Hag

Allgemeine Geschäftsbedingungen
a) Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen Caravan HAG und dem Geschäftspartner. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners gelten nicht, auch wenn Caravan HAG nicht ausdrücklich widerspricht. Angebote und Aufträge, Angebotsunterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben, schließen handelsübliche Abweichungen nicht aus. Auftragsbestätigungen bestätigen lediglich den Eingang des Auftrages bei uns. Sie stellen keine Annahme des Auftrages dar. Nach Annahme eines Auftrages sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn eine Änderung in der Firma, der Gesellschaft oder der Person des Kunden eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit infolge uns nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach unserem Ermessen als zweifelhaft erscheint. c)Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. überlässt uns der Nutzer seinen Namen, seine E-Mail-Adresse oder andere personenbezogene Daten, so wird er Kunde, Caravan HAG behandelt diese Informationen vertraulich. Vorbehaltlich Ihrer Einwilligung, nutzt Caravan HAG personenbezogene Daten stets nur zu dem Zweck, zu dem sie übermittelt worden sind. Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrer Einwilligung oder nach den gesetzlichen Vorschriften an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten von nicht geschäftsfähigen Personen werden bei Caravan HAG nicht gespeichert, es sei denn, es liegt hierzu die Einwilligung des Vertreters der Geschäfts-unfähigen Person vor. Sie können eine Änderung Ihrer gespeicherten Daten veranlassen, um sie zu aktualisieren. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte verkauft oder vermietet. Caravan HAG verwendet Technologien zur Sicherung Ihrer Daten und Programme zum Schutz Ihrer Privatsphäre, um die Sie betreffenden Daten auf den Servern zu sichern.


§1

Preise
Gegenüber Kaufleuten verstehen sich die Preise, wenn nicht anders vereinbart, franko. Soweit ohne gesonderte Preisvereinbarung, Lieferungen oder Leistungen die von Caravan HAG erbracht werden gelten zum Zeitpunkt der Auftrags-Erteilung den gültigen Listenpreisen. Sonstige Preisangaben sind unverbindlich. Die Preise verstehen sich ab Lager. Falls nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die Versand- und Verpackungskosten. Für etwaige Irrtümer in unseren Listen und Rechnungen behalten wir uns das Recht der Reklamation und Nachberechnung vor.


§2

Lieferung
Für die Einhaltung von Lieferterminen/-fristen haftet Caravan HAG nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr und soweit Caravan HAG ein Verschulden trifft. Bei einem Kauf nach Probe oder Muster gelten deren Eigenschaften nur unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen. Höhere Gewalt, Arbeitskampf oder Naturkatastrophen befreien Caravan HAG für die Dauer - zuzüglich angemessener Anlaufzeit von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei ungewisser voraussichtlich erheblicher Dauer der Behinderung sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag, ggf. vom noch zu erfüllenden Teil desselben, zurückzutreten. Dies gilt auch bei Beschaffungsschwierigkeiten insbesondere wenn die Ware auf dem Markt nicht mehr zu haben ist oder nur für Caravan HAG zu unzumutbaren Bedingungen in preislicher oder anderer Hinsicht. Bei durchgeführten Werkstattarbeiten hat sich der Geschäftspartner von der Ordnungsmäßigkeit der ausgeführten Arbeiten zu überzeugen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Arbeiten, wo Reifen und Felgen abmontiert werden, nach kurzer Fahrt die Radmuttern nachgezogen werden müssen. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Bei einem Annahme- / Abnahmeverzug kann Caravan HAG die rückständigen Mengen auf Gefahr des Geschäftspartners einlagern und einschließlich aller Nebenkosten, als geliefert in Rechnung stellen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachbesserung unbedingt erforderlich werden, werden von Caravan HAG übernommen. Gegenüber einem Kaufmann i.S.d. § 24 Ziff.1 AGBG werden nur Arbeits- und Materialkosten übernommen. Weitere Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Im übrigen gilt die Beschränkung des 476a S.2 BGB. Die Haftung für mittelbare Schäden und für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Jede Haftung beschränkt sich in ihrer Höhe auf den Wert des Liefergegenstandes. Bei Verschleißteilen (z.B. Reifen) hat sich der Geschäftspartner entweder an dem tatsächlichen Verschleiß entsprechend kostenmäßig zu beteiligen oder sich die gezogenen Nutzungen entgegenhalten zu lassen. Ein Reklamationsvorersatz findet in keinem Falle statt.


§3

Warenrücknahnme
Zur Warenrücknahme ist Caravan HAG, außer in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, nicht verpflichtet. Ware, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, geht in das Eigentum der Caravan HAG oder in das des jeweiligen Herstellers über.


§4

Zahlungsbedingungen
Lieferungen und Leistungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig. Sofern Zahlungsziele eingeräumt werden, wird der Fälligkeitstermin auf Basis des Liefervertrages berechnet; echt zeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn Caravan HAG über das Geld am Fälligkeitstag verfügen kann. Diskont-, Einzugs- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Geschäftspartners. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% gefordert. Ferner wird von uns bei Verzug eine Bearbeitungspauschale von € 20,- berechnet. Bei Zahlungsverzug, bei falschen Angaben über die Kreditwürdigkeit durch den Geschäftspartner oder bei Wegfall der Kreditwürdigkeit ist Caravan HAG berechtigt, das Geschäft Zug um Zug abzuwickeln. Dies gilt auch bei angenommenen Wechseln. Bei Zahlungseinstellungen sind die noch vorhandenen, wenn auch teilweise bezahlten Waren, auf Kosten des Geschäftspartners bedingungslos an Caravan HAG zurückzugeben. Im falle der Zahlungseinstellung räumt der Geschäftspartner der Caravan HAG das Recht ein, die Ware zu demontieren, wo immer sie sich befindet.


§5

Frist bei Mängeln
Im kaufmännischen Verkehr werden Rügen, die Mängel oder zugesicherte Eigenschaften betreffen, ferner Beanstandungen jeglicher Art, nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Woche nach Erkennbarkeit des Mangels oder des Gegenstandes der Beanstandung durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden. Im nicht-kaufmännischen Verkehr werden Mängelrügen, die offensichtliche Mängel betreffen, nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.


§6

Gesetze, Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sich über die geltenden Gesetze, Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sowie eventuelle Auflagen vor Auftragserteilung zu informieren, insbesondere über TÜV-Freigaben und Auflagen des Fahrzeugherstellers. Die Beschaffung von erforderlichen Genehmigungen ist Sache des Geschäftspartners.


§7

Gewährleistung , Schadensersatzansprüche, Zurückbehaltung und Aufrechnung
Caravan HAG ist bei Lieferungen und Leistungen jeglicher Art zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes berechtigt. Bei Fehlschlag der Nachbesserung oder der Ersatz-Lieferung kann der Geschäftspartner die Herabsetzung der Vergütung, oder wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bereits bezogene Nutzungsvorteile sind hierbei abzurechnen. Schadensersatzansprüche gegen Caravan HAG sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Caravan HAG oder durch die Verletzung einer für die Vertragserfüllung wesentlichen Pflicht verursacht ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Geschäftspartner nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnen darf der Geschäftspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr darf der Geschäftspartner darüber hinaus nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zurückbehalten.


§8

Eigentumsvorbehalt
Caravan HAG behält sich das Eigentum an allen Lieferungen und Leistungen bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen - bei Kaufleuten auch zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner vor. Der Geschäftspartner darf die Ware, an der sich Caravan HAG das Eigentum vorbehält, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, er befindet sich im Zahlungsverzug oder hat die Zahlungen eingestellt. Die von Caravan HAG gelieferte Ware darf vom Geschäftspartner seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft werden. Veräußert der Geschäftspartner Vorbehalts-weise, so tritt er schon jetzt, bis zur Tilgung aller Forderungen von Caravan HAG, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten, auch etwaigen Aus- und Absonderungsansprüchen, an Caravan HAG ab. Der Geschäftspartner ist bis auf Widerruf berechtigt, die an Caravan HAG abgetretenen Forderungen als Treuhänder Caravan HAG einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit Forderungen von Caravan HAG fällig sind, sofort an Caravan HAG abzuführen. Der Geschäftspartner ist auf verlangen verpflichtet, Caravan HAG Einzelabtretungserklärungen zu erteilen, die Drittschuldner aufzugeben und diesen bei Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der realisierbare Wert der Caravan HAG zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zusammen mit den Caravan HAG sonst eingeräumten Sicherheiten die Forderungen von Caravan HAG um mehr als 20%, so ist Caravan HAG insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Caravan HAG verpflichtet, falls der Geschäftspartner dies verlangt. Der Geschäftspartner darf Vorbehalts-Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übergeben. Er hat Caravan HAG sofort Anzeige zu machen, wenn die Vorgehaltsware oder die an Caravan HAG abgetretenen rechte von Dritten gepfändet werden sollten oder sonst eine Beeinträchtigung der Rechte von Caravan HAG zu befürchten ist. Wird die Ware mit anderen Sachen verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, so erwirbt Caravan HAG das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den Werten der übrigen Ware.


§9

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand , Schlussbestimmungen
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 15711 Königs-Wusterhausen. Die rechte des Geschäftspartners aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von Verträgen oder der AGB berühren die Wirksamkeit der Verträge und der AGB im übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung in Verträgen entfällt nicht ersatzlos, sondern gilt je nach Erfordernissen um-gedeutet, eingeschränkt oder erweitert oder sinngemäß ergänzt so, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck ganz oder wenigstens teilweise erreicht wird, sofern und soweit dies rechtlich zulässig ist. Im übrigen gelten, soweit dies hier nicht anders bestimmt ist, die Vorschriften des BGB und, soweit anwendbar, die des HGB und des AGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unber?hrt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


§10

Umsatzsteuer +19%